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  • 01
    BAV

    Guten Tag, es geht um eine betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers. Der Entgeltumwandlungsbetrag pro Monat beträgt 50,00 EUR. Der Arbeitgeber gibt 9,00 EUR dazu.

    Können die vorgenannten Beträge in der Lohnabrechnung voll an-/abgerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer zum 15. eines Monats den Betrieb verlässt? Gibt es eine steurrechtliche Vorschrift, die besagt, dass "halbiert" werden muss?

    Danke für Ihren Rat. Viele Grüße Tom

  • 02
    RE: BAV

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es existiert kein steuerrechtlicher Zwang zur Halbierung; auch im Austrittsmonat kann also der volle Betrag von 50 Euro in die Entgeltumwandlung fließen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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