Guten Tag, es geht um eine betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers. Der Entgeltumwandlungsbetrag pro Monat beträgt 50,00 EUR. Der Arbeitgeber gibt 9,00 EUR dazu.
Können die vorgenannten Beträge in der Lohnabrechnung voll an-/abgerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer zum 15. eines Monats den Betrieb verlässt? Gibt es eine steurrechtliche Vorschrift, die besagt, dass "halbiert" werden muss?
Danke für Ihren Rat. Viele Grüße Tom