Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind Arbeitgeber und möchten wissen: Wer prüft, ob eine Abfindung aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) überhaupt zulässig ist – der Arbeitgeber, die Versicherung bzw. der Versorgungsträger oder die Krankenkasse?
Vielen Dank für die Rückmeldung.