Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben einen Fall zur betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse und bitten um eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung.
Ein Mitarbeiter ist oberhalb der JAEG und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Für November und Dezember 2025 soll eine Entgeltumwandlung zugunsten einer Unterstützungskasse berücksichtigt werden. Die entsprechende Umsetzung bzw. Rückrechnung erfolgt jedoch erst im Jahr 2026.
Das Arbeitsentgelt für November und Dezember 2025 ist dem Mitarbeiter bereits in 2025 zugeflossen bzw. ausgezahlt worden. Im Jahr 2026 soll die Abrechnung entsprechend rückgerechnet und der betreffende Betrag an die Unterstützungskasse abgeführt werden.
Vielen Dank.