Guten Tag,
ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse.
Ein Arbeitnehmer hat einen Vertrag über eine Unterstützungskasse. Dieser Vertrag wurde im November 2025 beitragsfrei gestellt. Eine rückwirkende Auflösung des Vertrags ist laut Versorgungsträger nicht möglich. Der Arbeitnehmer möchte den Vertrag im Jahr 2026 wieder zu den bisherigen Konditionen aufleben lassen.
Meine Fragen:
Werden die im Jahr 2026 wieder aufgenommenen Beiträge den steuerlichen Regelungen des Jahres 2026 zugeordnet?
Ist es relevant, dass der Vertrag im November 2025 stillgelegt wurde?
Falls Beiträge für die Monate November und Dezember 2025 nachträglich im Jahr 2026 gezahlt werden sollten: Welchem Zeitraum wären diese steuerlich bzw. sozialversicherungsrechtlich zuzuordnen?