Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Bahncard 100

    Hallo,

    ich habe eine AN die eine Bahncard 100 erhalten hat. Hier wurde vor der Übergabe eine Prognose erstellt, dass die Bahncard günstiger ist als die einzelnen Ticket. Nach einem halben Jahr, stellt sich jedoch raus, dass dies nicht der Fall ist.


    Ab wann tritt Steuer- und Sozialversicherungspflicht ein, muss dies rückwirkend versteuert werden oder erst jetzt ab erneuter Prüfung?

  • 02
    RE: Bahncard 100

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Finanzverwaltung hat sich zu dieser Thematik im BMF-Schreiben vom 15.08.2019 (BStBl I S. 875,

    IV C 5 – S 2342/19/10007 :001 – 2019/0678827,

    geändert durch BMF-Schreiben vom 07.11.2023, BStBl I S. 1969, IV C 5 – S 2342/19/10007 :009 – 2023/1071819) geäußert.

    Danach ist bei unvorhersehbaren Abweichungen von der Amortisationsprognose gar keine Korrektur nötig (Textziffer 15). Nur wenn sich die Grundlagen der Prognose verändern (Beispiel aaO: Versetzung vom Außendienst in den Innendienst), ist eine Korrektur vorzunehmen.

    Diese darf dann auch als einmalige Korrektur (am Ende des Gültigkeitszeitraums der Bahncard) erfolgen (Textziffer 20).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.