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  • 01
    Auszubildende will ein Monat vor Ausbildungsbeginn als Ferienjob arbeiten

    Wir haben eine neue Auszubildende, die am 01.09.2026 bei uns die Ausbildung beginnt.

    Nun hat sie bei uns angefragt ob es möglich wäre im August - sprich einen Monat vor Ausbildungsbeginn - in unserem Betrieb als "Ferienjob" zu arbeiten.

    Was könnten wir ihr in der Hinsicht anbieten? Sie ist bereits über 18 Jahre alt.

    - Minijob für einen Monat

    - bezahltes Praktium für ein Monat?

    - kurzfristig beschäftigt?


    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  • 02
    RE: Auszubildende will ein Monat vor Ausbildungsbeginn als Ferienjob arbeiten

    Guten Tag,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung zwischen Schulabschluss und Berufsausbildungsbeginn ist nur möglich, wenn das Arbeitsentgelt die Geringsfügigkeitsgrenze von aktuell 603,00 Euro/Monat nicht übersteigt, da ansonsten Berufsmäßigkeit unterstellt wird und Sozialversicherungspflicht zu allen Zweigen eintritt (Beitragsgruppen 1111 und Personengruppe 101).
     
    Ein Minijob ist unkritisch und kann vor Beginn der Ausbildung auch bei Ihnen durchgeführt werden.
     
    Ein nicht in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebenens Praktikum unterliegt ebenfalls der Sozialversicherungspficht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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