Liebes Expertenteam,
wir planen die Einführung von Arbeitszeitkonten für unsere Mitarbeiter. Dabei sollen auf dem Konto sowohl die Grundvergütung als auch die Zuschläge für Mehrarbeit "geparkt" werden. Wir haben folgende Fragen zur korrekten Abwicklung der späteren Auszahlung von Zeitguthaben:
1. Nach unserem Verständnis verschiebt sich durch Einführung der Arbeitszeitkonten die Sozialversicherungspflicht vom Monat der erbrachten Arbeitsleistung (Entstehungsprinzip) auf den Monat, in dem ein Guthaben ausgeschüttet wird (Zuflussprinzip). Erfolgt die Ausschüttung dann als laufender Bezug oder als Einmalzahlung?
2. Ist es überhaupt legitim, die Ausschüttung kumulierter Stunden als laufenden Bezug vorzunehmen, wenn hierdurch die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden und infolgedessen ein Teil der Vergütung beitragsfrei bleibt?
3. Können auch die kumulierten Zuschläge für Mehrarbeit als Einmalbezug abgewickelt werden oder sind sie zwingend als laufender Bezug zu behandeln?
4. Ist es zutreffend, dass bei unterbrochenen Mitarbeitern (Elternzeit, Krankengeldbezug, etc.) die Ausschüttung eines Guthabens aus dem Arbeitszeitkonto anders behandelt wird als eine andere Einmalzahlung (z.b. Urlaubsabgeltung), wenn im Jahr der Ausschüttung keine Entgeltabrechnungszeiträume mit SV-Tagen vorhanden sind?
Vielen Dank vorab für Ihre Antworten und viele Grüße