Hallo Expertenteam,
ein Arbeitnehmer bekommt nach dem Ende seiner Beschäftigung (Abmeldung zum 28.02.2026). Nun wird ihm im Monat Mai noch eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Dazu müssen wir in wieder zur SV anmelden. Muss die Anmeldung auf den Zeitraum 01.05.2026 bis 31.05.2026 lauten oder reicht es aus, ihn für 1 bis 2 Tage anzumelden? Es dient ja nur zur Abrechnung der Urlaubsabgeltung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.