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  • 01
    Auszahlung Überstunden bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben im Juni von einer Mitarbeiterin einen Rentenbescheid über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (befristet) rückwirkend zum 01.10.2025 erhalten.

    Daher werden wir zum 30.09.2025 eine Abmeldung in der BGR 1111 (Grund 32) sowie eine Anmeldung zum 01.10.2025 in der BGR 3101 (Grund 12) erstellen.

    Wir möchten die bis zum 30.09.25 angefallenen Überstunden nun ausbezahlen und es stellt sich die Frage: Verbeitragen wir die Stunden rückwirkend auf September 2025 (=letzter Monat vor Beginn Erwerbsminderungsrente) oder auf den Auszahlungsmonat Juni 2026? Als laufender Bezug oder als Einmalbezug?


    Vielen Dank und viele Grüße!

     

  • 02
    RE: Auszahlung Überstunden bei rückwirkender Erwerbsminderungsrente

    Hallo Lohnbuchhaltun07,
     
    Vergütungen, die vom Arbeitgeber für Tätigkeiten in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, stellen laufendes Arbeitsentgelt dar und sind in dem Monat für die Beitragsberechnung heranzuziehen, für den sie gezahlt werden.
     
    Bei laufendem Arbeitsentgelt gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip. Werden beispielsweise Überstunden aus mehreren Monaten bzw. Jahren gesammelt ausbezahlt, so „müssen“ die jeweiligen Zeiträume, in denen die Überstunden angefallen sind, nochmals rückwirkend aufgerollt werden.
     
    Die Überstunden werden daher immer in dem Monat unter Berücksichtigung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze und des maßgeblichen Beitragsgruppenschlüssels verbeitragt, in dem sie tatsächlich angefallen sind.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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