Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Juni von einer Mitarbeiterin einen Rentenbescheid über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (befristet) rückwirkend zum 01.10.2025 erhalten.
Daher werden wir zum 30.09.2025 eine Abmeldung in der BGR 1111 (Grund 32) sowie eine Anmeldung zum 01.10.2025 in der BGR 3101 (Grund 12) erstellen.
Wir möchten die bis zum 30.09.25 angefallenen Überstunden nun ausbezahlen und es stellt sich die Frage: Verbeitragen wir die Stunden rückwirkend auf September 2025 (=letzter Monat vor Beginn Erwerbsminderungsrente) oder auf den Auszahlungsmonat Juni 2026? Als laufender Bezug oder als Einmalbezug?
Vielen Dank und viele Grüße!