Unser ehemaliger Mitarbeiter erhält über uns als Arbeitgeber eine Abfindung seiner betrieblichen Altersvorsorge. Diese bekommt er ausgezahlt, da er seine reine arbeitnehmerfinanzierte AV nicht weiterführt und die Kapitalleistung zu gering ist. Das Versicherungsunternehmen teilte uns mit, das der Abfindungsbetrag als Lohn zu versteuern ist und als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V zu verbeitragen ist.
Wie bilden wir das in der Gehaltsabrechnung ab? Welchen Personengruppenschlüssel müssen wir verwenden und welchen Beitragsschlüssel für welchen Versicherungszweig? Vielen Dank.