Eine Mitarbeiterin wechselt innerhalb des Unternehmens ihre Tätigkeit und wird zum 01.11.2026 von einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen.
Für den Zeitraum der Minijobbeschäftigung bis zum 31.10.2026 bestehen noch Ansprüche auf die Auszahlung von Überstunden sowie auf die Vergütung der noch offenen Arbeitsstunden aus Oktober. Durch die nachträgliche Auszahlung dieser Stunden würde die Minijob-Grenze im Oktober einmalig überschritten. Bislang wurde die Minijob-Grenze während der Beschäftigung nicht überschritten.
Daher stellt sich folgende Frage:
Können die Überstunden und die noch offenen Stunden aus der Zeit der Minijobbeschäftigung im Rahmen der Beendigung des Minijobs bzw. des Tätigkeitswechsels ausgezahlt werden, ohne dass dadurch rückwirkend Sozialversicherungspflicht entsteht? Führt das einmalige Überschreiten der Minijob-Grenze in diesem Fall zur Sozialversicherungspflicht?
Herzlichen Dank und viele Grüße