Liebes Experten-Team,
ich habe eine sozialversicherungsrechtliche Frage:
Unser Mitarbeiter ist letztes Jahr im August verstorben. Wir haben jetzt den Erbschein erhalten - es gibt zwei Erben zu jeweils gleichen Anteilen.
Ausstehend ist noch eine Urlaubsabgeltung, Tantieme, Sonderzahlung und Reisekosten.
Wie muss in diesen Fällen die Verbeitragung aussehen? Müssen wir die Summen nach den Merkmalen der Erben verbeitragen oder sind die Zahlungen beitragsfrei?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Viele Grüße