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  • 01
    Auszahlung an Erben

    Liebes Experten-Team,

    ich habe eine sozialversicherungsrechtliche Frage:

    Unser Mitarbeiter ist letztes Jahr im August verstorben. Wir haben jetzt den Erbschein erhalten - es gibt zwei Erben zu jeweils gleichen Anteilen.

    Ausstehend ist noch eine Urlaubsabgeltung, Tantieme, Sonderzahlung und Reisekosten.

    Wie muss in diesen Fällen die Verbeitragung aussehen? Müssen wir die Summen nach den Merkmalen der Erben verbeitragen oder sind die Zahlungen beitragsfrei?


    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Auszahlung an Erben

    Hallo ToniK,
     
    bei Entgeltzahlungen über den Sterbemonat hinaus ist zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen) zu unterscheiden.
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist – in Ihrem Fall - das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt (hier: Reisekosten als laufendes Arbeitsentgelt), unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Da in Ihrem Sachverhalt die noch auszuzahlenden Entgeltbestandteile (Urlaubsabgeltung, Tantieme und eine Sonderzahlung) als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu klassifizieren sind, unterliegt dieses prinzipiell der Beitragspflicht und ist grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen. Diese gilt selbst dann, wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Aufgrund der Tatsache, dass sich hier keine Zuordnung ins Vorjahr im Rahmen der Märzklausel ergibt, da die Auszahlung erst nach dem ersten Quartal des Jahres 2026 gezahlt wird und hier keine SV-Tage vorhanden sind, ist sie beitragsfrei zu beurteilen.
     
    Eine Verbeitragung über die Erben findet hier nicht statt. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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