Sehr geehrtes Serviceteam,
wir hatten eine Rentenversicherungsprüfung dort wurde festgestellt, das für den Geschäftsführer fälschlicher Weise U1 Beiträge abgeführt wurden. Für diesen Geschäftsführer wurden in dem Prüfungszeitraum Erstattung von Lohnfortzahlung in Höhe von ca. 200€ geleistet. Wie wird in diesem Fall verfahren? Zahlt die Krankenkasse den laut Prüfbericht zu viel gezahlten Betrag an den Arbeitgeber aus und den bereits erhaltenen Erstattungsbetrag muss das Unternehmen wieder an die Krankenkasse zurück zahlen?
Wie wird so eine Feststellung im Prüfbericht mit der Krankenkasse abgewickelt?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen