Guten Tag,
bei einem Mitarbeiter endet das Krankengeld am 30.07.2026 (nach 78 Wochen). Anschließend wird der Mitarbeiter Arbeitslosengeld beziehen (Meldegrund 30 / Aussteuerung).
D.h. das Arbeitsverhältnis ruht - hat der Mitarbeiter dann während der Aussteuerung trotzdem Urlaubsanspruch? Bzw. kann der evtl. Urlaubsanspruch mit schriftlicher Vereinbarung und gegenseitigem Einverständnis gekürzt werden?
Bei einem Aufhebungsvertrag hätte der Mitarbeiter keinen Krankenversicherungsschutz mehr oder?
Des Weiteren sind bei dem Mitarbeiter aufgrund der Krankheitstage noch einige Urlaubstage offen (ca. 10.000 Euro Urlaubsanspruch). Kann die Urlaubsabgeltung mit der letzten Abrechnung 07/26 (vor der Aussteuerung) einmalig ausbezahlt werden?