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  • 01
    Aussteuerung Beitragsgruppenschlüssel

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    eine freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin (Firmenzahler 9111) wird jetzt nach langer Krankheit ausgesteuert.

    Erfolgt jetzt ein Beitragsgruppenwechsel auf die 0111, damit der Arbeitgeber nicht zahlungspflichtig wird? Oder wie wird verfahren, damit in der Lohnabrechnung die Beiträge nicht vom Arbeitgeber überwiesen werden müssen?

    Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Britta B.

  • 02
    RE: Aussteuerung Beitragsgruppenschlüssel

    Hallo Britta B.,

    das „Firmenzahlerverfahren“ ist eine gesonderte Möglichkeit für Arbeitgeber, die freiwilligen Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge von Beschäftigten, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegt, nach den allgemeinen Regelungen an die Krankenkasse abzuführen.     

    Eine gesetzliche Grundlage für das Firmenzahlerverfahren gibt es nicht.

    Wenn wir nach Ihrer Schilderung davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Krankengeldaussteuerung fortbesteht und im direkten Anschluss kein Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit vorliegt, wären hier nach unserer Einschätzung folgende Meldungen nach der DEÜV zu übermitteln:

    1.)   Abmeldung mit Grund „32“ zum Aussteuerungstermin Beitragsgruppenschlüssel „9111“.
    2.)   Anmeldung mit Grund „12“ zum Folgetag Beitragsgruppenschlüssel „0111“.
    3.)   Abmeldung mit Grund „34“ unter Berücksichtigung der Monatsfrist, gerechnet vom Aussteuerungstermin.

    Der Versicherungsschutz der Mitarbeiterin wird nach dem Aussteuerungstermin weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung durchgeführt. Zur weiteren Vorgehensweise und zur Beitragseinstufung empfehlen wir der betroffenen Person, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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