Eine Arbeitnehmerin kommt im Jahr 2026 über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, aktuell ist sie noch versicherungspflichtig. Mit dem gleichbleibenden Verdienst kommt sie im Jahr 2027 ebenfalls über die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie würde ab dem 01.01.2027 gerne in eine private Krankenversicherung wechseln.
Ab Anfang November kommt unsere Mitarbeiterin in den Mutterschutz und im Anschluss nimmt sie Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter fort. Nach der Elternzeit ist geplant die bisherige Beschäftigung wieder aufzunehmen, dabei wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich erneut oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Scheidet unsere Mitarbeiterin zum 01.01.2027 aus der Versicherungspflicht aus da das Arbeitsentgelt (laut Arbeitsvertrag vereinbart, aufgrund Mutterschutz und Elternzeit jedoch nicht ausbezahlt) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt?
Oder muss tatsächlich Arbeitsentgelt fließen um aus der Versicherungspflicht auszuscheiden?