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  • 01
    Auslegung der ZAG-Kriterien betr. Warengutscheinen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier gibt es derzeit Unsicherheiten, ob bestimmte Gutscheine die ZAG-Kriterien erfüllen: Angenommen, ein Gutschein gilt für eine Drogeriekette. Es gibt keine Barauszahlungsfunktion, keine Rückgabemöglichkeit und von dem Gutschein können keine Geldkarten oder Drittanbietergutscheine gekauft werden. Nun besteht aber die Möglichkeiten, dass beim Einkauf von Waren auch Pfandpflaschen gekauft werden und das Pfand direkt zurückgegeben werden kann, wodurch eine Barauszahlung generiert wird. Würde das schon dafür sorgen, dass die ZAG-Kriterien nicht erfüllt sind? Müsste beim Gutschein ausgeschlossen sein, dass damit Pfand bezahlt werden kann?

    Für Ihre Rückmeldung danke ich!

  • 02
    RE: Auslegung der ZAG-Kriterien betr. Warengutscheinen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Pfand-Möglichkeit bei einigen Waren verändert nichts an der Einordnung des Gutscheins als Sachbezug. Das selbe gilt z.B. für die Möglichkeit des Warenumtauschs.

    Entscheidend ist die übliche wirtschaftliche Betrachtungsweise (Schwerpunkt bei Getränkekauf auf dem Getränk, nicht auf dem mitbezahlten Pfand).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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