Hallo Experten-Team,
Wir haben folgenden Fall: Wir wollen einen ehemaligen Mitarbeiter - der dieses Jahr in Altersvollrente gegangen ist- als Aushilfe ab 28.09.26 für 4 Wochen beschäftigen.
Er bezieht seit 01.07.26 Altersvollrente, war aber bei uns noch bis zum 31.08.26 SV-pflichtig beschäftigt.
Nun unsere Frage an Sie: Können wir die Aushilfsbeschäftigung ab 28.09.26 als kurzfristige Beschäftigung (SV-Frei) abrechnen oder müssen wir Ihn versicherungspflichtig in alle Zweigen der SV abrechnen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldung!