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  • 01
    Aushilfsbeschäftigung eines Rentner beim gleichen Arbeitgeber

    Hallo Experten-Team,


    Wir haben folgenden Fall: Wir wollen einen ehemaligen Mitarbeiter - der dieses Jahr in Altersvollrente gegangen ist- als Aushilfe ab 28.09.26 für 4 Wochen beschäftigen.

    Er bezieht seit 01.07.26 Altersvollrente, war aber bei uns noch bis zum 31.08.26 SV-pflichtig beschäftigt.

    Nun unsere Frage an Sie: Können wir die Aushilfsbeschäftigung ab 28.09.26 als kurzfristige Beschäftigung (SV-Frei) abrechnen oder müssen wir Ihn versicherungspflichtig in alle Zweigen der SV abrechnen?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldung!

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