Sehr geehrte Damen und Herren,
ein MA hat einen Aufhebungsvertrag mit einer Klausel erhalten, dass er, wenn er eine Sperre beim Arbeitslosengeld erhält, hierzu einen Ausgleich vom ehem. Arbeitgeber bekommt.
Wie ist mit solch einem Betrag dann in der Sozialversicherung und Steuer umzugehen?
Danke für Ihre Rückmeldung