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  • 01
    Ausgleichszahlung bei evt. Sperrfrist Arbeitslosengeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein MA hat einen Aufhebungsvertrag mit einer Klausel erhalten, dass er, wenn er eine Sperre beim Arbeitslosengeld erhält, hierzu einen Ausgleich vom ehem. Arbeitgeber bekommt.


    Wie ist mit solch einem Betrag dann in der Sozialversicherung und Steuer umzugehen?


    Danke für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Ausgleichszahlung bei evt. Sperrfrist Arbeitslosengeld

    Hallo HRAbrechnung,
     
    Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
     
    Abfindungszahlungen im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, stellen dagegen kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegen daher nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Bei einer Zahlung zum finanziellen Ausgleich einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit in Folge des Aufhebungsvertrages handelt es sich nach unserer Auffassung nicht um eine derartige Abfindungszahlung, so dass wir - auch wenn die Zahlung erst nach Ende der Beschäftigung erfolgt - grundsätzlich von Beitragspflicht ausgehen.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, eine beitragsrechtliche Beurteilung unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen von der zuständigen Krankenkasse vornehmen zu lassen.
     
    Zur Frage des Steuerrechts bitten wir Sie, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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