Guten Tag,
eine ehemalige Mitarbeiterin erhält für drei Monate noch rückwirkend eine Erschwerniszulage ausbezahlt. Dies wurde bei der Gehaltsabrechnung leider vergessen. Ich würde die entsprechenden Gehaltsabrechnungen der betroffenen Monate nun berichtigen. Erschwerniszulagen gehören zum laufenden Arbeitslohn. Ist dies bei einer rückwirkenden Ausbezahlung auch so? Oder ist dies in diesem Fall ein Einmalbezug?
Viele Grüße
Lohnbuchhaltung 2024