Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Ausgeschiedene Mitarbeiterin erhält rückwirkend für drei Monate eine Erschwerniszulage Nachtschicht

    Guten Tag,


    eine ehemalige Mitarbeiterin erhält für drei Monate noch rückwirkend eine Erschwerniszulage ausbezahlt. Dies wurde bei der Gehaltsabrechnung leider vergessen. Ich würde die entsprechenden Gehaltsabrechnungen der betroffenen Monate nun berichtigen. Erschwerniszulagen gehören zum laufenden Arbeitslohn. Ist dies bei einer rückwirkenden Ausbezahlung auch so? Oder ist dies in diesem Fall ein Einmalbezug?


    Viele Grüße


    Lohnbuchhaltung 2024

  • 02
    RE: Ausgeschiedene Mitarbeiterin erhält rückwirkend für drei Monate eine Erschwerniszulage Nachtschicht

    Hallo Lohnbuchhaltung2024,
     
    wie Sie bereits richtig vermutet haben, gehören Erschwerniszulagen zum laufenden Arbeitsentgelt und sind rückwirkend für die jeweiligen Zeiträume nach den hierfür maßgeblichen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht zu unterwerfen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.