Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ab 01.09.2026 eine neue Auszubildende bei uns unter Vertrag die eine zweite Ausbildung beginnt. Aktuell hat sie noch einen laufenden sozial- und steuerpflichtigen Anstellungsvertrag bei einem weiteren Arbeitgeber, den sie auf Grund von Kündigungsfristen erst zum 30.09.2026 beenden kann. Es gibt somit für einen Monat noch eine Überschneidung der Beschäftigungen.
Durch die Berufsschule wurde bereits bestätigt, dass dies nicht schädlich für die Ausbildung ist. Ist für uns mit Ausbildungsbeginn SV-rechtlich etwas zu beachten oder können wir sie ganz normal als Auszubildende steuern ohne Besonderheiten? Steuerrechtlich würden wir uns für den September als Nebenarbeitgeber mit der Steuerklasse 6 anmelden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.