Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Ausbildung neben Hauptbeschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben ab 01.09.2026 eine neue Auszubildende bei uns unter Vertrag die eine zweite Ausbildung beginnt. Aktuell hat sie noch einen laufenden sozial- und steuerpflichtigen Anstellungsvertrag bei einem weiteren Arbeitgeber, den sie auf Grund von Kündigungsfristen erst zum 30.09.2026 beenden kann. Es gibt somit für einen Monat noch eine Überschneidung der Beschäftigungen.

    Durch die Berufsschule wurde bereits bestätigt, dass dies nicht schädlich für die Ausbildung ist. Ist für uns mit Ausbildungsbeginn SV-rechtlich etwas zu beachten oder können wir sie ganz normal als Auszubildende steuern ohne Besonderheiten? Steuerrechtlich würden wir uns für den September als Nebenarbeitgeber mit der Steuerklasse 6 anmelden.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Ausbildung neben Hauptbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, die Auszubildende mit Beginn der Ausbildung mit der Personengruppe 102 und den Beitragsgruppen 1111 bei ihrer Krankenkasse anzumelden.

    Die Überschneidung mit dem noch bestehenden Ausbildungsverhältnis ist sozialversicherungsrechtlich unschädlich. Da wir unterstellen, dass die Ausbildungsvergütungen in Addition keine Beitragsbemessungsgrenze überschreiten gibt es auch in beitragsrechtlicher Bewertung keine Besonderheiten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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