Expertenforum

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  • 01
    Ausbildung Beginn und spätere Exmatrikulation

    Ein bisher als Werksstudent beschäftigter Mitarbeiter hat jetzt zum 01.08.2026 die Ausbildung im Unternehmen begonnen und wurde entsprechend umgeschlüsselt. Jetzt hat er uns seine Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht. Er wurde aber erst zum 07.08.2026 exmatrikuliert. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Einstellung als Azubi ab 01.08.2026 oder ist das Datum der Exmatrikulation unrelevant? vielen dank für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Ausbildung Beginn und spätere Exmatrikulation

    Guten Tag,


    wir unterstellen, dass der Arbeitsvertrag als Auszubildender eine wöchentliche Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Mitarbeiters vorsieht. Die Arbeitszeit wird somit nicht mehr überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen.


    Insofern scheidet eine Beschäftigung als Werkstudent mit Aufnahme dieser Tätigkeit aus. Die spätere Exmatrikulation hat somit keine Auswirkungen auf die Meldung der Versicherungspflicht im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses ab 01.08.2026.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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