Die K GmbH & Co. KG beschäftig seit dem 01.09.2025 den Herrn S unentgeltlich als Praktikant. Ab dem 01.10.2025 wird ein Studienvertrag für einen Bachelor – Betriebszahler an der IU (Internationale Hochschule) zwischen dem Herrn S, der IU und der K GmbH & Co. KG geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass die K GmbH & Co. KG die monatlichen Studiengebühren des S in Höhe von 599,00€ direkt an die IU zu entrichten hat. Die Studiengebühren werden somit von der K GmbH & Co. KG direkt auf das Konto der Hochschule überwiesen. Die K GmbH & Co.KG zahlt Herrn S für die Zeit vom 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 keinen Arbeitslohn, laut Praxisvertrag. Die regelmäßige wöchentliche Praktikums-/ Ausbildungszeit beträgt 20 Stunden. Ab dem 01.01.2026 bekommt Herr S zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 250,00 € monatlich, die ihm von der K GmbH & Co.KG ausgezahlt wird.
Fragen:
Wie muss Herr S im Lohn für den Zeitraum 01.10.-31.12.2025 und für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 sozialversicherungsrechtlich gemeldet werden (Personengruppe und Sozialversicherungsschlüssel)?
Stellen die übernommenen Studiengebühren in Höhe von 599,00 € monatlich sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar?