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  • 01
    Aufwandsentschädigung in einem Ehrenamt / Grenzgänger

    Wir sind eine Gemeinde in Baden-Württemberg mit einer freiwilligen Feuerwehr.

    In diesem Jahr wurde die Satzung geändert und der Kommandant der freiwilligen Feuerwehr soll rückwirkend ab März eine Aufwandsentschädigungspauschale von € 1000,00 erhalten.

    Steuerlich muss diese Entschädigung unter der Berücksichtigung von §3 Nr. 12 Satz 2 EStG verbeitragt werden. Wie ist aber mit der Sozialversicherung umzugehen?

    Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Sozialversicherung zu berücksichtigen? Wie sind die weiteren Auswirkungen auf unseren ehrenamtlichen Feuerwehrkommandanten der seine hauptberufliche Tätigkeit in der Schweiz ausübt und somit Grenzgänger ist?

     

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung in einem Ehrenamt / Grenzgänger

    Guten Tag,
     
    die Ehrenamtspauschale erlaubt es Vereinen ihren ehrenamtlich Tätigen bis zu 840 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Organisation gemeinnützig ist, eine entsprechende Satzungsklausel hat und die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.
     
    Da auch das Bundessozialgericht vielfach eine abhängige Beschäftigung von Personen der freiwilligen Feuerwehr unterstellt hat, empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse des Feuerwehrkommandanten oder die Einzugsstelle einzubinden, damit Sie eine verbindliche Beurteilung erhalten. Wenn der Feuerwehrkommandant seine Hauptbeschäftigung in der Schweiz ausübt, unterliegt er dem schweizerischen Recht, so dass Sie auch den schweizerischen Sozialversicherungsträger einbinden sollten.
     
    Eine Grenzgängertätigkeit im Sinne der Sozialversicherung liegt nur vor, wenn im Wohnstaat keine Beschäftigung ausgeübt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Aufwandsentschädigung in einem Ehrenamt / Grenzgänger

    Da unser freiwilliger Feuerwehrkommandant seine Hauptbeschäftigung in der Schweiz hat, ist er Grenzgänger. Wie wirkt sich dieser Status auf die Sozialversicherungspflicht für seine Ehrenamtsbeschäftigung aus?

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