Wir sind eine Gemeinde in Baden-Württemberg mit einer freiwilligen Feuerwehr.
In diesem Jahr wurde die Satzung geändert und der Kommandant der freiwilligen Feuerwehr soll rückwirkend ab März eine Aufwandsentschädigungspauschale von € 1000,00 erhalten.
Steuerlich muss diese Entschädigung unter der Berücksichtigung von §3 Nr. 12 Satz 2 EStG verbeitragt werden. Wie ist aber mit der Sozialversicherung umzugehen?
Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Sozialversicherung zu berücksichtigen? Wie sind die weiteren Auswirkungen auf unseren ehrenamtlichen Feuerwehrkommandanten der seine hauptberufliche Tätigkeit in der Schweiz ausübt und somit Grenzgänger ist?