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  • 01
    Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als 2. /3. BGM und Sitzungsgeld für Gemeinderatssitzungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Frage zur Anwendung des Steuerfreibetrages (275€) bei ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern.


    Muss das monatliche Sitzungsgeld für Gemeinderatssitzungen und die Aufwandsentschädigung zusammen in der Abrechnung berücksichtig werden müssen.


    Aktuell wird nur von der Aufwandsentschädigung der Steuerfreibetrag abgezogen und der restliche Betrag als Minijob verbeitragt bzw. versteuert. Für das Sitzungsgeld ist der jeweilige Bürgermeister selber verantwortlich. Ist das richtig? Können Sie uns hier weiterhelfen.

    Vielen Dank schon mal.

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als 2. /3. BGM und Sitzungsgeld für Gemeinderatssitzungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die geschilderte Handhabung ist korrekt: Die Einkünfte als Gemeinderat sind solche aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) und deshalb nicht relevant für die Lohnsteuer.

    Demgegenüber handelt es sich bei den Zahlungen für die Tätigkeit als Bürgermeister um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als 2. /3. BGM und Sitzungsgeld für Gemeinderatssitzungen

    Jetzt hätte ich nochmal eine Rückfrage, muss ich von dem monatlichen Mindeststeuerfreibetrag (275 €) das ausbezahlte Sitzungsgeld abziehen für die Abrechnung der Aufwandsentschädigung?

  • 04
    RE: Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als 2. /3. BGM und Sitzungsgeld für Gemeinderatssitzungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn das Sitzungsgeld allen Gemeinderäten ausgezahlt wird (und nicht auf der Position als Bürgermeister beruht), gehört es nicht zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit und ist lohnsteuerlich (auch für den Steuerfreibetrag) irrelevant.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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