Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zur Anwendung des Steuerfreibetrages (275€) bei ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern.
Muss das monatliche Sitzungsgeld für Gemeinderatssitzungen und die Aufwandsentschädigung zusammen in der Abrechnung berücksichtig werden müssen.
Aktuell wird nur von der Aufwandsentschädigung der Steuerfreibetrag abgezogen und der restliche Betrag als Minijob verbeitragt bzw. versteuert. Für das Sitzungsgeld ist der jeweilige Bürgermeister selber verantwortlich. Ist das richtig? Können Sie uns hier weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal.