Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir betreiben eine Reha Klinik in privater Trägerschaft (GmbH & Co. KG). Unsere Personalabteilung hat mit einer Person einen Vertrag für ehrenamtliche Tätige geschlossen (Dauer 1 Monat). Die Person soll in einem Monat an drei Stunden einen Deutschkurs durchführen und dafür eine Aufwandsentschädigung von 70 Euro für den Monat erhalten. Frage: Können hier bei der Abrechnung die Regeln einer Aufwandsentschädigung angewendet werden (steuer- und sv-frei)? Oder ist die "Enschädigung" als normaler Arbeitslohn zu werten, da wir kein gemeinnütziger Verein sind? Die Mitarbeiterin hat im übrigen eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.
Vielen Dank.