Expertenforum - Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt

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  • 01
    Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Wir betreiben eine Reha Klinik in privater Trägerschaft (GmbH & Co. KG). Unsere Personalabteilung hat mit einer Person einen Vertrag für ehrenamtliche Tätige geschlossen (Dauer 1 Monat). Die Person soll in einem Monat an drei Stunden einen Deutschkurs durchführen und dafür eine Aufwandsentschädigung von 70 Euro für den Monat erhalten. Frage: Können hier bei der Abrechnung die Regeln einer Aufwandsentschädigung angewendet werden (steuer- und sv-frei)? Oder ist die "Enschädigung" als normaler Arbeitslohn zu werten, da wir kein gemeinnütziger Verein sind? Die Mitarbeiterin hat im übrigen eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt

    Seh geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Sachverhalt kommt eine steuerfreie Auszahlung des Betrages als Ehrenamts-Entschädigung nicht in Betracht, weil § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG nur Träger der öffentlichen Hand sowie gemeinnützige Einrichtungen privilegiert. Sofern der genannte Betrag von EUR 70,00 lediglich tatsächliche Fahrtkosten, Auslagen etc. ersetzt, wäre er als Aufwandserstattung steuerfrei zahlbar. Der entsprechende Aufwand müsste jedoch belegt werden.


    Ob die Beschäftigung in der gewählten Art zulässig oder mindestlohnpflichtig ist, wäre ggf. arbeitsrechtlich zu prüfen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht


     

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