Expertenforum - Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:

    Verstehe ich die Unterscheidung richtig, dass Aufmerksamkeiten einen besonderen Anlass, wie Dienstjubiläum, Beförderung, Hochzeit, Geburt des Kindes braucht und bis max. 60 € steuer- und sv-frei gezahlt werden kann? Bei solchen Fällen wäre eine Ausweisung in der Entgeltabrechnung nicht vorzunehmen, sondern ein Nachweis im Lohnkonto reicht? Muss ich Aufmerksamkeiten als AG pauschal versteuern?


    Bei Sachzuwendungen an AN hingegen besteht die 50 € Grenze. Wenn ich als AG die Versteuerung übernehme (§37b EStG), muss ich dies im Entgeltnachweis bereits ausweisen und zusätzlich im Lohnkonto?


    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, Ihre Darstellung ist in allen Punkten korrekt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Guten Tag,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich möchte hier noch einmal kurz nachhaken: Aufmerksamkeiten müssen wir als Arbeitgeber auch nach §37b EStG pauschal versteuern?


    Freundliche Grüße

  • 04
    RE: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Aufmerksamkeiten sind im dargestellten Rahmen (siehe Ihre Ausgangsfrage, u.a. Einhaltung der Freigrenze von EUR 60,00) steuerfrei, müssen also nicht pauschal versteuert werden. Bei Überschreitung der Freigrenze kann gewählt werden zwischen der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG oder der Lohnversteuerung nach individuellen Merkmalen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.