Guten Tag,
ich habe eine Frage zu Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:
Verstehe ich die Unterscheidung richtig, dass Aufmerksamkeiten einen besonderen Anlass, wie Dienstjubiläum, Beförderung, Hochzeit, Geburt des Kindes braucht und bis max. 60 € steuer- und sv-frei gezahlt werden kann? Bei solchen Fällen wäre eine Ausweisung in der Entgeltabrechnung nicht vorzunehmen, sondern ein Nachweis im Lohnkonto reicht? Muss ich Aufmerksamkeiten als AG pauschal versteuern?
Bei Sachzuwendungen an AN hingegen besteht die 50 € Grenze. Wenn ich als AG die Versteuerung übernehme (§37b EStG), muss ich dies im Entgeltnachweis bereits ausweisen und zusätzlich im Lohnkonto?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße