Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter (derzeit als Monteur im Tankstellenbau beschäftigt) möchte eine Weiterbildung zum Meister machen (neben der normalen Arbeitszeit). Nun ist es nicht mehr möglich, ihn ausschließlich im Tankstellenbau als Monteur einzusetzen. Er braucht zu bestimmten Zeiten Urlaub für seine Weiterbildung...).
Er muss dann auch in dem Bereich Anlagenbau als Monteur arbeiten. Hier kann der Einsatz flexibler gestaltet werden.
Reicht es, eine Änderungsvereinbarung mit dem Mitarbeiter zu machen (Tätigkeit wird erweitert Tankstellenbau und Anlagenbau) oder ist es besser, eine Änderungskündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag und einen neuen Vertrag zu machen? Soweit ich weiß, ist der Mitarbeiter einverstanden mit dem Zusatz der Tätigkeit auch im Anlagenbau. Somit würde ich die Änderungsvereinbarung heranziehen.
Die Geschäftsleitung würde den Mitarbeiter nun gerne im Zuge dessen bis zum Ende der Weiterbildung befristen. Ist das zulässig (reicht die Weiterbildung als Grund für eine sachliche Befristung aus - auch wenn der Mitarbeiter während der Zeit bei uns weiterarbeitet) ?
Besten Dank.
MfG
Lohnbuchhaltung ts