Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Aufhebungsvertrag mit Freistellung und direktem Rentenbeginn

    Hallo zusammen,

    in einem AOK-Seminar Anfang des Jahres habe ich erfahren, dass bei Aufhebungsverträgen mit bezahlten Freistellungen und direktem Rentenübergang der ermäßigte Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung angewandt werden kann.

    In unserem Fall hat der Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und ist ab dem 01.06. bezahlt freigestellt bis zum Rentenbeginn. Ab welchem Datum darf der ermäßigte Beitragssatz angewandt werden? Ab dem 01.06. (Beginn bezahlte Freistellung), oder erst wenn uns ein offizieller Rentenbescheid vorliegt? Gilt die Ermäßigung noch in weiteren Sozialversicherungszweigen?


    Besten Dank schon im Voraus für die Prüfung des Sachverhalts und eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Aufhebungsvertrag mit Freistellung und direktem Rentenbeginn

    Hallo Pers.büroAKW,
     
    bei einer bezahlten Freistellung ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung zu erheben, wenn die Beschäftigung nicht wieder aufgenommen wird, weil der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheidet.
     
    Demzufolge wäre in Ihrem Sachverhalt seit 01.06.2026 der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ (Personengruppenschlüssel „101“) anzuwenden.
     
    Der Aufhebungsvertrag und eine Kopie des Rentenbescheides sind den Entgeltunterlagen beigefügt werden.
     
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass in solchen Fällen kein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Unfallversicherung (mehr) vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.