Hallo zusammen,
in einem AOK-Seminar Anfang des Jahres habe ich erfahren, dass bei Aufhebungsverträgen mit bezahlten Freistellungen und direktem Rentenübergang der ermäßigte Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung angewandt werden kann.
In unserem Fall hat der Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und ist ab dem 01.06. bezahlt freigestellt bis zum Rentenbeginn. Ab welchem Datum darf der ermäßigte Beitragssatz angewandt werden? Ab dem 01.06. (Beginn bezahlte Freistellung), oder erst wenn uns ein offizieller Rentenbescheid vorliegt? Gilt die Ermäßigung noch in weiteren Sozialversicherungszweigen?
Besten Dank schon im Voraus für die Prüfung des Sachverhalts und eine Rückmeldung.