Frage zur Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung ab 1. Juli 26:
Gilt die Möglichkeit der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung nur für am 1. Juli 26 bestehende Arbeitsverhältnisse oder auch für später aufgenommene Beschäftigungen?
Beispiel: Aufnahme Beschäftigung am 1.8.26 mit RV-Befreiungsantrag , Beschäftigung ist geringfügig rv- frei.
Darf dann z. B. im Dezember 26 die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung erklärt werden, womit die Beschäftigung dann ab Januar 27 rv-pflichtig wird?
Gruß