Hallo,
wir hier in der Kanzlei kommen immer wieder ins Strudeln, wenn ein Arbeitnehmer über 6 Wochen krank ist und am Anfang 1 bis 3 Tage ohne ärztliche Attest zu Hause geblieben ist.
Wie genau sind denn hier die Regelungen und hängen diese evtl. von der jeweiligen Krankenkasse ab?
Beispiel:
AN erkrankt am 31.08.26 (und bleibt diesen Tag vollständig der Arbeit fern; ohne ärztliches Attest) - der Arbeitgeber akzeptiert bis zu 2 Tagen ohne ärztliches Attest.
Am 01.09.26 geht er zum Arzt und holt sich ein Attest, das - angenommen - insgesamt 2 Monate läuft. (erst für 2 Wochen und dann immer wieder verlängert)
Krankengeld: sofern ist weiß, interessiert die Krankenkasse rein die ärztliche Krankschreibung.
also KG-Bezug ab 13.10.2026
U1-Verfahren:
Der erste AAG-Erstattungsantrag wird von uns inkl. dem 31.08.26 gestellt. Wird erfahrungsgemäß auch stets so akzeptiert seitens der Krankenkasse. Im Laufe der Erkrankung kommen ja nun aber mehr als 42 Tage (6 Wochen) zusammen.
Ist es nun tatsächlich so, dass ich max. bis 11.10.26 einen AAG-Erstattungsantrag stellen darf und der 12.10.26 somit voll zu Lasten des Arbeitgebers geht? Sprich der AG leistet Lohnfortzahlung, bekommt aber keine Erstattung seitens der Krankenkasse?
Was mich so irritiert ist die Tatsache, wenn der AN unter den 6 Wochen bliebe, würde der 1 Tag ohne ärztliches Attest ohne Weiteres mit erstattet werden. Aber wehe er kommt über die 6 Wochen, dann muss der Arbeitgeber diesen Tag voll zahlen. Kann das wirklich sein?
Oder ist das dann eine arbeitsrechtliche Frage? Sprich, wenn sich der Arbeitnehmer nicht rückwirkend ab 31.08.26 krankschreiben lässt von Arzt, sondern dem das gar nicht sagt und die Krankmeldung somit erst ab dem 01.09.26 läuft, dem Arbeitnehmer das als Versäumnis zuzurechnen ist und somit der 31.08. quasi als Urlaubstag genommen werden muss?