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  • 01
    ATZ Störfall wegen frühzeitigen Rentenbezug während der Freistellungsphase

    Liebes Expertenteam,

    ein Mitarbeiter hat uns zum 01.09.2026 einen Rentenbescheid (für besonders langjährig Beschäftigte) eingereicht. Die vertraglich vereinbarte Altersteilzeit (Blockmodell) und damit die Freistellungsphase endet zum 31.08.2027. Nun würde ich gerne in Abstimmung mit Ihnen sicherstellen, dass ich richtig in der Annahme gehe, dass es sich hierbei um einen Altersteilzeit Störfall handelt, der zum 31.08.2026 (auch) in der Sozialversicherung abgewickelt werden muss? Vielen Dank für Ihre Zeit und Rückmeldung zu der Fragestellung.

    MfG

    K. Schumann

  • 02
    RE: ATZ Störfall wegen frühzeitigen Rentenbezug während der Freistellungsphase

    Guten Tag,


    falls bei der Altersteilzeit im Blockmodell das angesparte Wertguthaben nicht wie vereinbart für eine laufende Freistellung von der Arbeit verwendet werden kann, tritt ein Störfall ein. Ein Störfall kann zum Beispiel die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung, die Erwerbsminderung oder Tod der oder des Beschäftigten sein.


    Grundsätzlich ist der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte kein Anlass für einen Störfall. Anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn arbeitsrechtlich das Beschäftigungsverhältnis durch Renteneintritt beendet wird. In diesem Fall ist das Vorliegen eines Störfalles zu bejahen.


    Der Störfall tritt somit grundsätzlich nur dann ein, wenn das Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird bzw. das aufgebaute Wertguthaben nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann. Wird das Altersteilzeitarbeitsverhältnis neben der vorgezogenen Altersrente unverändert fortgeführt, gibt es mit dem Altersrentenbezug keine Probleme. Entscheidend ist also, wie der Altersteilzeitvertrag ausgestaltet ist, ob dieser einen Altersrentenbezug neben der Altersteilzeittätigkeit zulässt oder nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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