Liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter hat uns zum 01.09.2026 einen Rentenbescheid (für besonders langjährig Beschäftigte) eingereicht. Die vertraglich vereinbarte Altersteilzeit (Blockmodell) und damit die Freistellungsphase endet zum 31.08.2027. Nun würde ich gerne in Abstimmung mit Ihnen sicherstellen, dass ich richtig in der Annahme gehe, dass es sich hierbei um einen Altersteilzeit Störfall handelt, der zum 31.08.2026 (auch) in der Sozialversicherung abgewickelt werden muss? Vielen Dank für Ihre Zeit und Rückmeldung zu der Fragestellung.
MfG
K. Schumann