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  • 01
    ATZ passive Phase und Auswanderung

    Liebes Experten-Team,

    wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen.


    Und zwar haben wir einen Mitarbeiter, der sich bereits in der passiven Phase der ATZ (Blockmodel) befindet. Jetzt möchte der Mitarbeiter nach Südafrika auswandern. Da wir als Arbeitgeber jedoch in der passiven Phase der ATZ monatlich weiterhin Entgelt bezahlen und der Mitarbeiter in Beiträge zur deutschen Sozialversicherung bezahlen muss, ist jetzt unsere Frage, wie verhält sich die Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (KV,PV,RV,AV) und wie der Mitarbeiter in der Sozialversicherung geschlüsselt werden muss.


    Vielen Dank und viele Grüße

    M. Sering

  • 02
    RE: ATZ passive Phase und Auswanderung

    Hallo M. Sering,

    in der Freistellungsphase eines Blockmodells besteht eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt sozialversicherungsrechtlich selbst dann fort, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in dieser Zeit bereits endgültig ins Ausland verlegt hat.

    Das Altersteilzeitarbeitsentgelt, der Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge werden hierbei so behandelt, als würde der Arbeitnehmer weiterhin noch seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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