Eine Mitarbeiterin ist seit dem 31.01.2026 im Krankengeld. Das Krankengeld bemisst sich anhand des Entgeltes von Dezember 2025. Krankengeldzuschuss wird gezahlt (TVöD-VKA). Nun beginnt sie ab 01.07.2026 eine Altersteilzeit nach AltZG mit Blockmodell über 3 Jahre. Sie ist weiterhin arbeitsunfähig. Gemäß Vereinbarung verschiebt sich der Beginn der Freistellungsphase um die Hälfte der AU-Zeit ohne Entgeltfortzahlung. Dies ist soweit klar.
Nun erhält sie im Juli 2026 weiterhin Krankengeld nach den Arbeitsverhältnissen von vor der Altersteilzeit. Der vereinbarte Aufstockungsbetrag i.H.v. 20 % (der Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse) wird gezahlt, da dieser vertraglich vereinbart ist.
Jedoch erhält sie nun, wenn man den Tagessatz Krankengeld (bzw. tägl. Entgeltersatzleistung nach §23c SGB IV) und den ATZ-Aufstockungsbetrag zusammenaddiert, fast mehr als ihr Entgelt im Dezember 2025.
Ist diese Verfahrensweise so korrekt? Müsste sich die Krankengeld-Höhe ändern? Ist dieser ATZ-Aufstockungsbetrag dennoch weiterhin steuer- und sv-frei? Müssen wir etwas anderen noch beachten?
Vielen Dank.