Wir haben eine Medizinstudenten als Werkstudent beschäftigt mit einem Entgelt von ca. € 900,00 bei einer 12 Std./Woche. Der Student beginnt in Kürze das praktische Jahr zum Erwerb der Approbation. Dieses findet Quartalsweise in unterschiedlichen Einrichtungen statt. Von den Einrichtungen erhält er keine oder nur eine geringe Vergütung. Es handelt sich nach seinen Angaben um eine 40 Stunden-Woche im Rahmen des Studiums.
Die Tätigkeit bei uns würde er gern weiterführen.
Können wir ihn weiterhin als Werkstudent beschäftigen oder wird er aufgrund der Praktikumsbeschäftigungen mit der 40 Std/Woche voll sozialversicherungspflichtig?