Im AOK Seminar (Praxistipps für die Entgeltabrechnung) wurde berichtet, dass die Auszahlung abgegolten werden muss, sofern kein Freizeitausgleich mehr möglich ist. Da ja das Arbeitsverhältnis in diesen Fällen noch besteht, ist ja immer ein späterer Freizeitausgleich möglich.
Können Sie mir hier Beispiele nennen und auch die rechtliche Grundlage?
Grüße Matthias Zink