Sehr geehrtes Expertenteam,
nachdem wir für einen Mitarbeiter über das eAU-Verfahren eine Fehlmeldung erhalten haben, hat uns der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die mehr wie zwei Wochen rückdatiert wurde. Lt. unserer Kenntnis darf doch dies entsprechend der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie nicht ausgestellt werden oder gibt es hierzu Sonderregelungen? Können wir diese AUB so akzeptieren?
Vielen Dank im Voraus.