Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Lohnbuchhalterin (32 Std./Woche in Kanzlei A) möchte einen Minijob (5–7 Std./Woche) mit exakt derselben Tätigkeit in Kanzlei B (andere Stadt) annehmen. Im Arbeitsvertrag steht nichts zu Nebentätigkeiten.
Dazu folgende Fragen: Greift das gesetzliche Wettbewerbsverbot auch bei Kanzleien in unterschiedlichen Städten (keine direkte oder regionale Konkurrenz, da unterschiedliche Mandanten vertreten werden)?
Droht wegen der fehlenden Anzeige/Genehmigung eine fristlose Kündigung, obwohl der Vertrag dazu schweigt?
Vielen Dank!