Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Arbeitsrechtliche Pflicht bei identischem Minijob in anderer Steuerkanzlei (andere Stadt)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Lohnbuchhalterin (32 Std./Woche in Kanzlei A) möchte einen Minijob (5–7 Std./Woche) mit exakt derselben Tätigkeit in Kanzlei B (andere Stadt) annehmen. Im Arbeitsvertrag steht nichts zu Nebentätigkeiten.


    Dazu folgende Fragen: Greift das gesetzliche Wettbewerbsverbot auch bei Kanzleien in unterschiedlichen Städten (keine direkte oder regionale Konkurrenz, da unterschiedliche Mandanten vertreten werden)?


    Droht wegen der fehlenden Anzeige/Genehmigung eine fristlose Kündigung, obwohl der Vertrag dazu schweigt?


    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Arbeitsrechtliche Pflicht bei identischem Minijob in anderer Steuerkanzlei (andere Stadt)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist entscheidend, ob ein potentielles Konkurrenzverhältnis zwischen den beiden Steuerberatungskanzleien besteht. Die räumlichen Grenzen des Wettbewerbsverbots sind also nicht mit den Stadtgrenzen des jeweiligen Kanzleisitzes identisch. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Kanzlei B auch um Mandanten der Kanzlei A werben könnte.


    Sollte ein solches Konkurrenzverhältnis bestehen, würde es sich bei der Aufnahme des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses um eine Wettbewerbstätigkeit handeln. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die auch die gegebenenfalls fristlose Kündigung rechtfertigen kann.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Arbeitsrechtliche Pflicht bei identischem Minijob in anderer Steuerkanzlei (andere Stadt)

    Vielen Dank! Das war sehr aufschlussreich!

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.