Guten Tag,
wenn der Arbeitnehmer laut Tarifvertrag (Bauhauptgewerbe) für die Pflege seiner schwer erkrankten Ehefrau einen bezahlten Freistellungstag in Anspruch nimmt, mindert dieser Tag dann den Anspruch auf das 10-tägige Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall (Lohnersatzleistung von der Pflegekasse)?
Ist der Lohn dann nur für 9 Tage zu unterbrechen?