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  • 01
    Arbeitserprobung (§ 43 Abs. 7 SGB VI) und (ermäßigter?) Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Guten Tag,


    ein Beschäftigter bezieht zur Zeit eine befristete volle Erwerbsminderungsrente und möchte die Arbeitserprobung nach § 43 Abs. 7 SGB VI nutzen.


    Gilt für ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz gemäß § 243 SGB 5? Denn für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente ist der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB 5 ausgeschlossen.


    Besten Dank und freundliche Grüße,

    J. Hifner

  • 02
    RE: Arbeitserprobung (§ 43 Abs. 7 SGB VI) und (ermäßigter?) Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Hallo J. Hifner,

    Ihrer Annahme, dass in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art bei einer Arbeitserprobung (mtl. Entgelt über 603,00 €) für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente der ermäßigte Beitragssatz zur Anwendung kommt, stimmen wir zu. Der Anspruch auf Krankengeld ist hier - wie von Ihnen korrekt beschrieben – ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam   
     

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