Guten Tag,
ein Beschäftigter bezieht zur Zeit eine befristete volle Erwerbsminderungsrente und möchte die Arbeitserprobung nach § 43 Abs. 7 SGB VI nutzen.
Gilt für ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz gemäß § 243 SGB 5? Denn für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente ist der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB 5 ausgeschlossen.
Besten Dank und freundliche Grüße,
J. Hifner