Liebes Expertenteam,
einer unserer Mandanten beschäftigt eine Arbeitnehmerin als Assistenz der Geschäftsführung. Diese Arbeitnehmerin ist auch nebenberuflich selbständig tätig und möchte im Rahmen dieser selbständigen Tätigkeit für die Vermittlung eines Kunstwerks eine Rechnung an den Arbeitgeber stellen. Beide Tätigkeiten haben nichts miteinander zu tun und die Arbeitnehmerin stellt auch Rechnungen an andere Kunden. Wie ist der Sachverhalt sozialversicherungsrechtlich zu würdigen bzw. was muss der Arbeitgeber unternehmen, um auf der sicheren Seite zu sein?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
MFG