Guten Tag,
unser Mandant (Unternehmen mit Sitz in D, alle geschäftlichen Tätigkeiten in D). Der Mandant hat keine weitere Betriebsstätte. Unternehmensgegenstand sind Ingenieursleistungen im Bauwesen für die Deutsche Bahn AG. Er beschäftigt ab Juli 2026 eine Arbeitnehmerin syrischer Staatsangehörigkeit, wohnhaft in Abu Dhabi (VAE). Sie arbeitet von dort aus im Home Office als Informatikerin/Softwareentwicklerin. Sie ist ausschließlich fachlich-technisch tätig. Im Arbeitsvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass die Frau keinen Beschäftigungsort in D hat. Sie darf keine Verträge o.ä. abschließen.
Im Auslandstätigkeitserlass ist das Aufgabengebiet der Arbeitnehmerin nicht als begünstigte Tätigkeit aufgeführt.
Ist die Beschäftigung trotzdem Steuer- und Sozialversicherungsfrei in D?
Weitere Frage: wie erfassen wir die Beschäftigung in D? Welcher Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel?
Die Frage betrifft sowohl Steuerrecht als auch Sozialversicherung. Beides kann oben im Themengebiet nicht markiert werden.