Sehr geehrtes Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Ein langjähriger MA war bis 23.08.2023 im Krankengeldbezug. Ab dem 18.05.2024 wurde er ausgesteuert, also sv-rechtlich abgemeldet (Abgabegrund 30). Nun wird der MA zum 30.06.2026 austreten, da er ab dem 01.07.2026 Rente bezieht. Mit der letzten Abrechnung (06.2026) wird noch eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Die Märzklausel würde hier nicht greifen. Die Urlaubsabgeltung muss also verbeitragt werden oder?
Danke für Ihre Rückantwort.