Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter erhält Krankgeld und der Arbeitgeber zahlt in eine Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung für den Mitarbeiter ein. Der Beitrag ist allerdings so hoch, dass die max. Grenze der Beitragsfreiheit erreicht ist, also 4 % der BBG. Der Mitarbeiter zahlt allerdings keine Beiträge, weil er im Krankengeldbezug keine SV-Tage hat.
Jetzt hat der Mitarbeiter 78 Wochen Krankengeld erhalten und wird ausgesteuert.
Kann es dann sein, dass nun Beiträge auf die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung anfallen?
Danke vorab.