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  • 01
    Anwendung Übergangsbereich bei voller Erwerbsminderungsrente

    Moin zusammen,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die erhält nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihr monatlicher Verdienst bei uns liegt unter der Midijob-Grenze. Nun kam die Frage auf, ob wir weiterhin Midijob abrechnen können oder ob die Erwerbsminderungsrente irgendwie berücksichtigt werden müsste. Wir denken das müsste sie nicht, sind uns aber unsicher.


    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße


    BicMeg

  • 02
    RE: Anwendung Übergangsbereich bei voller Erwerbsminderungsrente

    Hallo BicMeg,


    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiterin gesetzlich krankenversichert ist, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und das Arbeitsentgelt zwischen 603,01 und 2.000,00 € liegt.


    Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der oben angegebenen Entgeltspanne. Für die Prüfung der Anwendung des Übergangsbereichs sind ausschließlich die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus (dem Grunde nach) versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden.


    Eine Addition des Arbeitsentgelts mit der vollen Erwerbsminderungsrente erfolgt dabei nicht.


    Zu beachten in Ihrem Fall ist allerdings, dass die Mitarbeiterin ab Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3101“ (Personengruppenschlüssel „101“) zu melden ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam



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