Sehr geehrtes Expertenteam,
eine langjährig Beschäftigte, deren Entgelt im Midijob-Bereich liegt, hat bei der jährlichen Routineabfrage zur Mehrfachbeschäftigung angegeben, dass sie seit dem 01.01.2026 neben der Tätigkeit bei uns als Dozentin tätig ist. Leider hat sie das Feld "monatliches Bruttoarbeitsentgelt" nicht ausgefüllt und bei der Art der Beschäftigung "Freiberuflich/Selbständig" angekreuzt.
Jetzt stellt sich die Frage, ob die Anwendung des Übergangsbereiches korrekt ist, wobei nur das Entgelt bei uns vorausschauend betrachtet wird. Oder ist die Anwendung des Übergangsbereches bei Freiberuflern/Selbständigen grundsätzlich ausgeschlossen oder muss das Entgelt aus der Freiberuflichkeit/Selbständigkeit bei der Betrachtung mit herangezogen werden?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung