Sehr geehrte Damen und Herren,
darf die Midijobregelung angewandt werden, wenn das Entgelt des Mitarbeiters für drei Monate 2000 Euro unterschreitet, weil in dieser Zeit eine AZ-Reduzierung vereinbart ist? Oder muss ich dann das gesamte Jahr betrachten (hier würden die 24000 Euro deutlich überschritten werden) und dürfte diese daher auch in den Monate mit weniger als 2000 Euro nicht anwenden?
M.f.G.
C. Volz