Sehr geehrtes Expertenteam!
Mein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in einem Privathaushalt erhält rechnerisch einen Bruttoarbeitslohn von 3.000,00 EUR. Der Beschäftigte arbeitet einen vollen Monat und hat im 2. Monat frei (Zeitausgleich). Aufgrund dessen, sollen die 3.000,00 EUR gleichmäßig verteilt und deshalb mtl. 1.500,00 EUR abgerechnet werden. Durch die Aufteilung würde der verminderte Sozialversicherungsbeitrag im Midijob-Bereich berechnet werden. Ist dies zulässig oder darf die Midijob-Regelung nicht angewendet werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus!