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  • 01
    Anwendung Midijob-Bereich bei Werkstudenten mit schwankendem Entgelt

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Anwendung des Midijobbereichs bei Werkstudenten:

    Unsere Werkstudenten haben ein schwankendes Entgelt, das in einzelnen Monaten die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet. In der Jahressumme liegt das Entgelt jedoch oberhalb der Entgeltgrenze für einen Minijob.


    Können die Werkstudenten in den Monaten, in denen die Minijobgrenze unterschritten wird, dennoch im Midijob-Bereich abgerechnet werden oder muss diese Kennzeichnung in den betroffenen Monaten aus der Abrechnungssoftware entfernt werden ?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und mit freundlichen Grüßen

    Katja Büker

     

  • 02
    RE: Anwendung Midijob-Bereich bei Werkstudenten mit schwankendem Entgelt

    Hallo Frau Büker,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt.
     
    Sofern – wie in Ihrem Sachverhalt - im Entgeltabrechnungszeitraum das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs unterschreitet (z. B. bei schwankendem Arbeitsentgelt), ist zu beachten, dass in Monaten des Unterschreitens für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme „BE“ das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem „Faktor F“ (im Jahr 2026: 0,6619) zu multiplizieren ist.
     
    Die entsprechende Formel für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme lautet demnach:
     
                BE = tatsächliches Arbeitsentgelt x F
     
    Inwiefern dies in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm zu hinterlegen ist, wäre mit dem zuständigen Softwareunternehmen zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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