Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Anwendung des Midijobbereichs bei Werkstudenten:
Unsere Werkstudenten haben ein schwankendes Entgelt, das in einzelnen Monaten die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet. In der Jahressumme liegt das Entgelt jedoch oberhalb der Entgeltgrenze für einen Minijob.
Können die Werkstudenten in den Monaten, in denen die Minijobgrenze unterschritten wird, dennoch im Midijob-Bereich abgerechnet werden oder muss diese Kennzeichnung in den betroffenen Monaten aus der Abrechnungssoftware entfernt werden ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und mit freundlichen Grüßen
Katja Büker