Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe folgende Fragen:
Ein Mitarbeiter ist im März verstorben. Die Ehefrau erhält jetzt im Juni als Erbin eine Urlaubsabgeltung, Auszahlung Leistungsentgelt und Auszahlung Mehrarbeit als Nachlass. Diese 3 Zahlungen müssen bei unserem verstorbenen Mitarbeiter als Einmalzahlung noch verbeitragt werden, richtig?
Die Zahlung an die Erbin erfolgt jetzt im Juni. Bei unserem Mitarbeiter geben ich es aber auf den März ein, weil das ja der letzte Monat ist. Ist es richtig, dass dann die Märzklausel zu berücksichtigten ist?
Der verstorbenen Mitarbeiter war das ganze Jahr 2025 bei uns sv-pflichtig beschäftigt. Die Einmalzahlung beläuft sich auf insgesamt 4500 €, für die ersten 3 Monate in 2026 liegt die Differenz zwischen der BBG KV und seinem tatsächlich Entgelt bei 1000 €, sodass die Märzklausel greift. Im Jahr 2026 liegt die Differenz zwischen BBG KV und tatsächlichem Entgelt bei 200€, so dass nur 200 € der Einmalzahlung in der KV und PV zu verbeitragen sind, in der RV und AV ist die Differenz höher als 4500 €, so dass hier die volle Einmalzahlung zu verbeitragen ist. Sehe ich das alles richtig?
Es ist dann noch eine SV-Meldung mit Gr. 54 vom 01.12.-31.12.2025 zu erstellen, oder?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Lohnbüro